Ein Reisedokument: Reisepass oder Lichtbildausweis - (beide müssen gültig sein) sind unbedingt mitzuführen.
ACHTUNG: Nur Führerschein genügt keinesfalls!
Der Grenzübertritt kann in beide Richtungen rund um die Uhr erfolgen.
Selbstverständlich sollen auf allen Schiffen, die nach Ungarn reisen, die österreichische Nationale am Heck und die ungarische Gastlandflagge unter der Steuerbordsaling gesetzt sein.
Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die normalen Zollbestimmungen.
Ort |
Landmarke Tag |
Landmarke Nacht |
Rust |
Kirche im Ort |
Sektorenlicht am BYC (April- Oktober) |
Oggau |
Kirche im Ort |
- |
Donnerskirchen |
Kirche am Berg |
Kirche am Berg |
Purbach |
Kirche im Ort |
- |
Breitenbrunn |
Stadtturm im Ort |
Stadtturm im Ort |
Jois |
Kirche am Berg |
Kirche am Berg |
Neusiedl a. S. |
Antennenmast |
Pfarrkirche |
Weiden |
Kirche im Ort |
- |
Gols |
Getreidesilo |
- |
Podersdorf |
Kirche im Ort |
Leuchtturm Molenkopf |
Illmitz |
Seebühne |
- |
Obige Tabelle aus dem empfehlenswerten „Handbuch für den Neusiedler See" von Anton Pein
Dieser Notsignalgeber muss während aller Fahrten am See mitgeführt werden.
Da der Neusiedler See ein Naturschutzgebiet ist, sind Fahrten mit dem Motorboot verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Berufsschifffahrt und
Regattabegleitboote. Letztere müssen aber in jedem Fall Einzelgenehmigungen einholen.
Boote mit Übernachtungsmöglichkeit sind zur Mitführung einer Chemie-Toilette verpflichtet.