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Grenzübertritt nach Ungarn per Boot

Mit Verordnung vom 29. Juni 2001 (Sicherheitsdirektion Burgenland) ist seit Juli 2001 der Grenzübergang am Wasser nach Ungarn auch für Einzelschiffe möglich.

 

Ein Reisedokument: Reisepass oder Lichtbildausweis - (beide müssen gültig sein) sind unbedingt mitzuführen.  

ACHTUNG: Nur Führerschein genügt keinesfalls!

Der Grenzübertritt kann in beide Richtungen rund um die Uhr erfolgen.

Selbstverständlich sollen auf allen Schiffen, die nach Ungarn reisen, die österreichische Nationale am Heck und die ungarische Gastlandflagge unter der Steuerbordsaling gesetzt sein.  

Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die normalen Zollbestimmungen.  


Orientierungspunkte:

Ort

Landmarke Tag

  Landmarke Nacht

Rust

Kirche im Ort

  Sektorenlicht am BYC

  (April- Oktober)

Oggau

Kirche im Ort

  -

Donnerskirchen

Kirche am Berg

  Kirche am Berg

Purbach

Kirche im Ort

  -

Breitenbrunn

Stadtturm im Ort

  Stadtturm im Ort

Jois

Kirche am Berg

  Kirche am Berg

Neusiedl a. S.

Antennenmast  

  Pfarrkirche

Weiden

Kirche im Ort

  -

Gols

Getreidesilo

  -

Podersdorf

Kirche im Ort

  Leuchtturm  Molenkopf

Illmitz

Seebühne

  -

 


Entfernungstabelle in Kilometern:

Obige Tabelle aus dem empfehlenswerten „Handbuch für den Neusiedler See" von Anton Pein

 

 


Behördliche Bestimmungen:

 

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung schreibt seit 1.4.1997 für alle Segelschiffe und Surfer einen optischen Notsignalgeber (weißes, helles Funkellicht mit einer Blitzfolge von rund 60 Blitzen pro Minute) vor.

 

Dieser Notsignalgeber muss während aller Fahrten am See mitgeführt werden. 

Da der Neusiedler See ein Naturschutzgebiet ist, sind Fahrten mit dem Motorboot verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Berufsschifffahrt und Regattabegleitboote. Letztere müssen aber in jedem Fall Einzelgenehmigungen einholen.

Boote mit Übernachtungsmöglichkeit sind zur Mitführung einer Chemie-Toilette verpflichtet.